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Unsere Agentur AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Marketing 2 UG (haftungsbeschränkt)

vertreten durch GF Karin Reitberger

Waldparkstraße 86

85521 Riemerling

– im Folgenden: MARKETING 2 UG –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge im Bereich der Webentwicklung und der Einrichtung/Erstellung von Online-Shops, die zwischen MARKETING 2 UG und deren Kunden geschlossen werden.

1.2 MARKETING 2 UG bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen MARKETING 2 UG und ihren Kunden.

1.3Die von MARKETING 2 UG angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt).Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer angegeben.

1.4 MARKETING 2 UG ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. MARKETING 2 UG bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Drittunternehmern erfolgt nicht, sofern für MARKETING 2 UG ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt MARKETING 2 UG – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass MARKETING 2 UG von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. MARKETING 2 UG ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. MARKETING 2 UG wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgeteilten Informationen, Daten und Werke sowie die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese MARKETING 2 UG rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann MARKETING 2 UG nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines AV-Vertrags erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von MARKETING 2 UG zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist MARKETING 2 UG gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann MARKETING 2 UG dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden.

3.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen MARKETING 2 UG und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang (z.B. lediglich Erstellung bzw. Entwicklung von Teilbereichen einer Website oder aufwändige Programmierungen) kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen MARKETING 2 UG und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei MARKETING 2 UG zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch MARKETING 2 UG dar. MARKETING 2 UG wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen MARKETING 2 UG und dem Kunden zustande.

3.4 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist MARKETING 2 UG nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Entwürfe seitens der MARKETING 2 UG sind nur zur Ansicht des Kunden. Die Weitergabe ist nicht gestattet.

3.5 Das Angebot von MARKETING 2 UG enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von MARKETING 2 UG nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags.“

3.6 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird MARKETING 2 UG den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.7 Voraussetzung für die Tätigkeit von MARKETING 2 UG ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) MARKETING 2 UG vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MARKETING 2 UG dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.8 Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde auf Wunsch von MARKETING 2 UG sämtliche Grafiken und/oder Daten zum Download.

3.9 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.10 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von MARKETING 2 UG, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt MARKETING 2 UG keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.

4. Webhosting und Domainregistrierung

4.0 MARKETING 2 UG bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. MARKETING 2 UG ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

4.2 Sofern nichts anders vereinbart übernimmt MARKETING 2 UG im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend.

4.3 Die Verfügbarkeit der von MARKETING 2 UG zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von MARKETING 2 UG nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.)

4.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer FESTEN IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von MARKETING 2 UG zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er MARKETING 2 UG oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

4.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von MARKETING 2 UG in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

4.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. MARKETING 2 UG wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

4.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

4.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. MARKETING 2 UG wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

5. Design im Printbereich

5.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen MARKETING 2 UG und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

5.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen MARKETING 2 UG und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei MARKETING 2 UG zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch MARKETING 2 UG dar. MARKETING 2 UG wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen MARKETING 2 UG und dem Kunden zustande.

5.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist MARKETING 2 UG nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die MARKETING 2 UG bei Designverträgen neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe der Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG); Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word).

5.4 Sobald der Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird MARKETING 2 UG den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

5.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von MARKETING 2 UG ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) MARKETING 2 UG vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist MARKETING 2 UG gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MARKETING 2 UG dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

5.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

6. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

6.1 MARKETING 2 UG bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Zur Vertragserfüllung darf sich die MARKETING 2 UG Erfüllungsgehilfen bedienen. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet MARKETING 2 UG ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

6.2 MARKETING 2 UG bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet MARKETING 2 UG ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. MARKETING 2 UG hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. MARKETING 2 UG trifft nicht die Verpflichtung die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Die MARKETING 2 UG unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

7. Social Media Marketing

7.1 MARKETING 2 UG stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

7.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. MARKETING 2 UG wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MARKETING 2 UG nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

7.3 Neben der Erstellung Social-Media-Präsenz kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. MARKETING 2 UG ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.

7.4 MARKETING 2 UG ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

8. Preise und Vergütung

Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen werden individualvertraglich festgelegt oder richten sich nach dem vom Kunden gebuchten Paket.

9. Abnahme

9.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die MARKETING 2 UG verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn MARKETING 2 UG den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die MARKETING 2 UG dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

10. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei MARKETING 2 UG. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die MARKETING 2 UG resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

11. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse mit MARKETING 2 UG eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, mit Ausnahme von Dienstleistungsverträgen zu SEA-Kampagnen. Bei SEA-Kampagnen beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bei Verträgen mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten und 1 Monat bei Verträgen mit Laufzeit von 6 Monaten. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich um weitere 12 Monate oder 6 Monate in Abhängigkeit zur ursprünglichen Mindestlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

12.1 MARKETING 2 UG räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein, wobei sich Umfang und Beschränkungen aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ergibt. Eine Bearbeitung ist grundsätzlich nicht gestattet. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

12.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde MARKETING 2 UG ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist MARKETING 2 UG dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13. Vertraulichkeit

MARKETING 2 UG wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. MARKETING 2 UG verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

14. Haftung / Freistellung

14.1 Die Haftung von MARKETING 2 UG für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet MARKETING 2 UG jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der MARKETING 2 UG für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14.2 Der Kunde stellt MARKETING 2 UG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen MARKETING 2 UG aufgrund von Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Die zwischen MARKETING 2 UG und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von MARKETING 2 UG als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

15.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die MARKETING 2 UG keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.

15.4 MARKETING 2 UG ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist MARKETING 2 UG berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Januar 2019

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