SCHON VOM DOPPELANRUF TRICK GEHÖRT ?
Vorsicht vor Abofallen
Wie wir Berichten auf diversen Webseiten entnehmen konnten, scheint nun auch ein angeblich „großer“ Verlag mit einer Branchenbuch-Webseite, ähnlich wie früher die Gewerbeauskunft-Zentrale.de wieder fleissig mit der sog. „Doppelanruf Masche“ Kunden von Ihrem Angebot zu „überzeugen“ zu wollen.
Im Geschäftsalltag gehört es leider schon zum Alltag:
Lästige Werbeanrufe von Call-Center Agents die Ihnen die neueste Marketinglösung und besonders innovative Geschäftsmodelle aufschwatzen wollen. Meist ist dies mit einem (freundlichen) Nein von Ihrer Seite her erledigt. Nicht so beim „sog. Doppelanruf Trick“. Denn der kann Sie unter Umständen viel Geld und Nerven kosten!
Auf was Sie bei solchen Anrufen achten müssen und wie Sie solche Abofallen erkennen, erfahren Sie hier.
Alles ist schwer, bevor es leicht wird
- Aufgabenstellung
- Herausforderung
Die MASCHE – Der Doppelanruf Trick
Bei den Angerufenen scheint das Gespräch so oder so ähnlich abgelaufen zu sein:
Laut von uns recherchierten Internetberichten auf diversen Rechtsanwaltskanzleiseiten und Verbraucherschutzorganisationen handelt es sich dabei um ein angeblich sehr bekanntes Verlagshaus, das Ihnen eine Webseite/Branchenbuch/Firmenportal oder ähnliches als regionale Werbeplattform vorstellt und Ihnen die Vorteile der Werbeseite aufzeigt, die sich durch ein Online-Inserat auf der Plattform ergeben.
Die Webseiten laufen häufig unter Domains die suggerieren sollen, die Webseiten hätten etwas mit Ihrer Stadt oder Gemeinde zu tun, z.B. „städtische-xyz.de“ # „städtisches-xyz.de“ # „xyz-gewerbeauskunft.de“ # „xyz-gewerbezentrale.de“ # „xyz-firmen…de“
Wer will nicht potenzielle Neukunden gewinnen und Geschäfte abschließen ohne Akquise zu betreiben, das klingt doch super oder?
Das ist es aber nicht. Im Verlaufe solcher Gespräche werden Sie dann z.B. auch darauf aufmerksam gemacht, dass man sich bereits kenne und dass ihr Gewerbenachbar oder Konkurrent bereits Inserate auf dieser Plattform schaltet.
Dann bietet man Ihnen an, entsprechende Unterlagen zu zusenden und das Gespräch wird beendet.
Kurze Zeit später erfolgt meist ein zweiter Anruf, in dem Sie gebeten werden, ein paar Fragen mit „Ja“ zu beantworten, wobei dieser Teil des Gesprächs in der Regel aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnung erfolgt meist mit Wissen und Einverständnis der Angerufenen und beginnen meist mit der Floskel: „wie besprochen habe ich die Aufzeichnung nun begonnen und damit waren Sie einverstanden?!“
Dies bestätigen die Angerufenen dann auch immer mit ja. Von daher liegt für die Aufzeichnung eine Einwilligung vor. Diese mag durch das vorherige Verhalten des Anrufers erschlichen sein, aber sie ist dadurch leider gegeben.
Die Fragen die während des Mitschnitts gestellt werden, sind jedoch meist so geschickt formuliert, dass diese auf einen Vertragsabschluss abzielen ohne dass Sie dies bemerken. Der Mitschnitt klingt dank der geschickten Frageführung dann so, als ob Sie tatsächlich ein Abonnenment via Telefon abgeschlossen hätten. Diese Art der Vorgehensweise wird von vielen Call Centern und Anbietern genutzt, seien Sie also generell bei solchen Anrufen vorsichtig und wachsam!
Da es sich dabei aber im Regelfall um einen Werbeanruf handelt, meist ein sog. Cold Call oder Kaltakquise, kann man in den allermeisten Fällen davon ausgehen, das dieser Anruf nicht zulässig ist. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen:
Privatpersonen (Verbraucher, § 13 BGB) für die ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht(BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15).
Unternehmer (§ 14 BGB) haben einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1, BGH, Urteil vom 14.03.2017, Az. VI ZR 721/15.
Sie haben also, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, die Möglichkeit sich zu wehren bzw. einen Vertrag zu widerrufen (Privatperson), oder als Unternehmer die Möglichkeit zum Gegenschlag auszuholen und der Gegenseite eine Abmahnung auszusprechen.
Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen die Rechtsanwälte Lüdecke & Fritzsch empfehlen, die Rechtsanwälte haben schon viele Verbaucher erfolgreich gegen Abofallen diverser Branchenbücher und Branchenportale vertreten.
WAS KANN ICH TUN WENN ICH VERMEINTLICH SO EIN ABO ABGESCHLOSSEN HABE?
Das wichtigste ist, erstmal nicht in Panik zu verfallen. Besprechen Sie sich mit einem Anwalt inwieweit Sie mit ihren Mitteln gerichtlich vorgehen können und was die nächsten Schritte sind. Leider bezahlen immer noch viel zu viele. Ansonsten hätte sich das Geschäftsmodell mit der Doppel-Anruf-Masche schon längst erledigt. Sollten Sie eine Rechnung eines Verlags oder einer anderen Firma, für einen angeblichen Firmeneintrag auf einer Webseite oder Portal erhalten, Ihnen ein Vertragsabschluß aber nicht bekannt sein, dann reagieren Sie möglichst schnell.
Abgeschlossene Verträge übers Telefon sind zwar grundsätzlich auch ohne schriftliche Bestätigung gültig!
Sie haben aber als Verbraucher das Recht einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Widersprechen Sie dem Vertrag mit einem Widerrufsschreiben, dass zwingend schriftlich erfolgen muss auch der Nutzung sämtlicher zukünftigen Werbezwecke.
Heben Sie sich dieses Schreiben für den Fall von weiteren Forderungen unbedingt auf. Mehr Informationen und ein Musterschreiben zum Widerrufen finden Sie auch bei der: Verbraucherzentrale.de
Als Unternehmer sollten Sie sich unbedingt einen Anwalt zu Hilfe nehmen, das 14-tägige Wirderrufsfrist gilt für Unternehmer nicht!
Wie erkenne ich künftig ob es sich um eine Abofalle handelt?
Bei Werbeanrufen vergessen Sie ihren üblichen Höflichkeitsformen!
Legen Sie einfach kommentarlos auf oder drücken den Anruf weg. Das versteht man in dieser Szene und ist das tägliche Business der Call-Center.
Wenn Sie eine Werbeanruf erhalten haben, in dem Ihnen suggeriert wurde, dass man sich bereits kenne, googeln Sie die vermeintliche Firma. Schauen Sie auf der betreffenden Webseite ins Impressum und prüfen Sie die Adresse und den Standort. Geben Sie dazu auch mal die Domain oder den Firmennamen in Verbindung mit den Keywords: „Erfahrungen“ – „Betrug“ – „Abzocke“ ein, dann erkennen Sie schnell wer dahinter steckt und ob es ein seriöser Anbieter ist.
Prüfen Sie vermeintliche Referenzen, die Ihnen am Telefon mitgeteilt werden und fragen Sie dort nach, ob tatsächlich ein entsprechendes Inserat geschaltet wurde. Alternativ können Sie sich einen Handelsregisterauszug bei der zuständigen Handelskammer holen oder Sie fragen bei der örtlichen Gemeinde und Stadt nach, ob die Werbeplattform überhaupt berechtigt ist, lokale Werbung zu betrieben. Mehr Informationen zu lokaler Anzeigenschaltung die seriös ist, finden Sie hier.
Oft dürfen nämlich private Betreiber nicht im Namen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eine kostenpflichtige Werbeplattform betreiben. Werden Sie das zweite Mal angerufen, teilen Sie dem Anrufer mit, dass Sie kein Interesse haben und er bitte derlei Anrufe künftig zu unterlassen hat.
Sie haben noch Fragen oder sind sich immer noch unsicher wie Sie am besten nach dem Abschluss einer dieser Abofallen richtig vorgehen müssen? Gerne können Sie uns ansprechen und anschreiben, meist kennen wir den Trick schon und können
Ihnen dabei helfen den Anruf richtig einzuschätzen. Sollte es sich tatsächlich um einen dieser Abofallen Trickanrufe handeln, ist es ratsam sich an einen darauf spezialisierten Anwalt zu wenden.