CORONA-KRISE FÜR UNTERNEHMEN IN BAYERN

Hilfe für Einzelunternehmer, Freiberufler, Selbständige

Corona-Krise - Was Unternehmen jetzt beachten müssen

In der Corona-Krise benötigen Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmer, Selbständige dringend Hilfe!

Wir haben für Sie die aktuellen Bestimmungen und bereits verfügbaren finanziellen Hilfen, Fördermittel, Kredite zusammengefasst.

Die Zahl der mit dem Corona Virus Infizierten steigt in Bayern weiterhin an, am 30.03.2020 zählen wir knapp 15.000 gemeldete COVID-19 Fälle, 162 Menschen verstarben mittlerweile an den Folgen dieser Viruserkrankung und es werden täglich mehr.

Die bayerische Regierung handelt, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, es bleibt aber fraglich, ob und wann die Maßnahmen eine Besserung der Situation hervorbringen werden.

Was bedeuten diese Beschränkungsmaßnahmen nun für Sie als Unternehmer in Bayern?

  1. Sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen, Messen und private Feierlichkeiten waren bereits per 17.03.2020 untersagt, mit Ausnahme von privaten Feierlichkeiten soweit diese aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar waren. Mit Wirkung zum 21.03.2020 sind Gruppierungen vor allem im Freien untersagt.
  2. Die Schließung sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltungen dienen wie z.B. Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Theater, Spielhallen, Diskotheken, etc. Diese Maßnahme gilt weiterhin von 17.03. bis 19.04.2020.
  3. Die Öffnungszeiten für die Gastronomie wurden bereits seit der Ausrufung des Katastrophenfalls in den vergangenen Tagen stark eingeschränkt. Ab 21.03.2020 ist in Lokalen oder Kantinen nur noch die Abgabe von Speisen zur Mitnahme „To Go“ gestattet. Die Einschränkung für die Gastronomiebetriebe gilt vorerst bis 19.04.2020.
  4. Ladengeschäfte des Einzelhandels, die nicht zur täglichen Versorgung der Bevölkerung dienen wie z. B. Lebensmittelgeschäfte, Banken, Ärzte, Apotheken, Tankstellen, etc. bleiben seit 18.03.2020 geschlossen. Dies gilt ab 21.03.2020 nun auch für Physiotherapiepraxen, Logopäden, Baumärkte, Frisöre, etc.
  5. Die Änderungen des Ladenschlussgesetzes für die Geschäfte zur Versorgung der Bevölkerung bleiben bestehen. Ab 18.03.2020 gelten abweichend des § 3 LadSchlG bis vorerst 19.04.2020 folgende Öffnungszeiten:
    a. Werktage von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    b. Sonn- und Feiertage von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  6. Zutritt zu Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäuser, Hospize, etc. werden ab 21.03.2020 gänzlich untersagt mit folgenden Ausnahmen:
    a. Im Sterbefall eines Familienangehörigen.
    b. Bei Geburt darf der Vater Mutter und Kind besuchen.
    c. Eltern, deren Kinder auf Station in einem Krankenhaus untergebracht sind, erhalten Besuchsrechte.

Bitte beachten Sie:

Missachtungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) können lt. Bayerischem Innenministerium mit Strafen bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

Ausführliche Informationen zur Ausgangsbeschränkung in Bayern aufgrund des Corona-Virus erhalten Sie hier als PDF oder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums

AUSWIRKUNGEN DER CORONA-KRISE FÜR UNTERNEHMEN IN BAYERN

Während viele Menschen das derzeit schöne Frühlingswetter vor allem im Freien verbringen, scheint bei manchen Personen die Einhaltung von Schutzmaßnahmen völlig außer Acht gelassen. Die Polizei musste vielerorts Gruppen auflösen, da die nötigen Sicherheitsabstände nicht eingehalten wurden.

Das Robert Koch Institut hat am 17.03.2020 die Gefährdung für die deutsche Bevölkerung auf „hoch“ eingeschätzt und beobachtet die weitere Entwicklung ganz genau.

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind bereits in der bayerischen Wirtschaft zu spüren

Corona Virus Hilfe für Unterneher, Selbstaendige und FreiberuflerDie Corona-Pandemie hält uns alle auf Trapp: Während in den Krankenhäusern und Arztpraxen die Pflegekräfte und Ärzte Rundum-Schichten schieben und an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, müssen andere aufgrund von Lieferengpässen oder aufgrund der von Regierungsseite beschlossenen Schließung vieler Unternehmen vor allem viele kleine Firmen um ihre Existenz bangen.

Kündigungen und Entlassungen von Angestellten und Arbeitern sind bereits ausgesprochen, die Meldungen bei der Arbeitsagentur häufen sich. Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Handelsverband Bayern (HBE) kündigte an, dass mit den ersten Insolvenzen bereits im April zu rechnen sei.

Corona Virus – Hilfe für kleinere und mittelständische Unternehmen in der Krise

Die ab 21.03.2020 verhängte Ausgangsbeschränkung trifft nun auch viele weitere kleinere Unternehmen wie Physiotherapeuten, Frisöre, kleinere Gastronomiebetriebe sowie viele weitere Firmen.

Markus Söder hat in seinen Pressekonferenzen immer wieder betont: Wir lassen Sie nicht alleine! Das Bayerische Staatskabinet hat am 31.03.2020 ein 60 Milliaren Euro Rettungspaket beschlossen.

Welche Hilfen es jetzt für Unternehmen gibt, was Sie als Kleinunternehmer beachten und welche Anträge gestellt werden müssen damit Sie mögliche Hilfsmaßnahmen vom Staat erhalten, erfahren Sie hier.

Fazit

Das Corona-Virus COVID-19 verlangt uns allen derzeit unglaublich viel ab. Viele Nerven, viele schlaflose Nächte, viele Sorgen um die Existenzen vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen, die vor allem jetzt nach der Ausgangsbeschränkung erst recht in finanzielle Schieflage geraten können.

Wir bleiben weiterhin für Sie online oder telefonisch erreichbar und wünschen Ihnen allen: Kommen Sie gut und gesund durch diese Zeit!

PS: Der Artikel wird laufend aktualisiert und an die aktuellen Ereignisse angepasst, schauen Sie bitte regelmässig vorbei.

Corona-Krise in Bayern
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