REGELN ZUR COOKIE NUTZUNG VERSCHÄRFT
Künftig ist die aktive Einwilligung von Nutzern für Cookies zwingend notwendig!
URTEIL MIT FOLGEN FÜR UNTERNEHMEN
Zum Thema Cookies gab es bereits wichtige Verfahren und Urteile mit teils drastischen Folgen für Unternehmen, welche für ihre Webseite Cookies nutzen.
Im aktuellen Urteil vom 28.05.2020 wurde gerichtlich festgelegt dass für Webseitenbetreiber ab sofort eine aktive Einwilligung der Besucher zwingend notwendig ist, wenn Sie als Unternehmen Cookies nutzen wollen. Im konkreten Fall ging es um einen Anbieter für Gewinnspiele, welcher wegen eines vorangekreuzten Kästchens seines Cookie Banners abgemahnt worden war.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der EuGH im ersten Schritt das bisher geltende Verfahren zur Nutzung von Cookies gekippt. Nun ist das urteil vom BGH erneut bestätigt worden (siehe auch unser Artikel zum EuGH Urteil) https://www.marketing-2.de/cookies-und-eugh-urteil/
Dieses sog. Opt-Out Verfahren, also der bloße Hinweis auf die Nutzung von Cookies ist ab sofort illegal und Sie machen sich als Webseitenbetreiber strafbar, sollten Sie Userdaten auf diese Weise weiter nutzen.
Auch das bisher von uns eingesetzte CookieConsentTool (siehe Beispiel) ist in der Form nicht mehr nutzbar, weil es weder einen nachträgliche Änderung der Einstellungen zulässt, noch speichert was der Besucher angehakt hatte, beidese muss zukünftig möglich sein.
Künftig ist die Nutzung von Cookies für Sie als Webseitenbetreiber nur noch im sog. Opt-In Verfahren rechtlich zulässig (siehe untenstehendes Beispiel).
Der Nutzer muss dabei aktiv der Nutzung seiner Daten zustimmen bevor er auf Ihrer Webseite surfen kann. Ohne die aktive Einwilligung kann der User nicht mehr getrackt werden und ohne Auswahl darf die Seite auch nicht nuztzbar sein. Der Besucher muss die Wahl haben selbst jederzeit zu entscheiden welche Einstellungen er zulassen möchte und welche nicht.
Wofür braucht es Cookies?
Beim Surfen speichern Cookies Daten auf der Festplatte des Users. Die Einstellungen und der spezifische Nutzer werden bei einem späteren Besuch der Webseite wiedererkannt. Für Webseitenbetreiber sind Cookies immens wichtig, um Nutzern individuelle Werbung präsentieren zu können. In Deutschland müssen Nutzer hierfür der Speicherung der Cookies zustimmen, und damit einer Auswertung des Surfverhaltens und interessengerichteter Werbung.
Mehr Informationen zum Thema Cookies finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/HTTP-Cookie
Was muss ich als Unternehmen jetzt tun?
Prüfen Sie umgehend ihre Webseite!
Jeder der Googledienste nutzt, Videos einbindet oder mit einem Mailprogramm arbeitet, muss Anpassungen vornehmen!
Schauen Sie nach, welches Cookie Consent Tool Sie aktuell nutzen und ob es mit dem jetzt geltenden Datenschutzrecht übereinstimmt. Falls nicht benötigen Sie eine neue Version oder ein anderes Tool. Nutzen Sie ihr altes Cookie-Consent Tool weiter, machen Sie sich strafbar und können vom Gesetzgeber abgemahnt werden!
Des Weiteren müssen Sie ihre Datenschutzerklärung entsprechend aktualisieren, um rechtlich abgesichert zu sein. Welche Neuerungen Sie vornehmen müssen sehen Sie im oberen Teil unserer Datenschutzerklärung: https://www.marketing-2.de/kontakt-marketing-agentur/datenschutzerklaerung/
Haben Sie schon die neueste Variante des CookieConsentTools?
Wenn nicht nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir helfen bei der Umstellung!